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Allgemeine Geschäftsbedingungen 

1. Geltungsbereich
Die vorliegenden AGB regeln die vertraglichen Geschäftsbeziehungen zwischen Walther (Auftragnehmer) mit Geschäftssitz in Essen und ihren Auftraggebern. Für den Umfang der von Walther Arens zu erbringenden Leistungen ist allein der erteilte Auftrag (Beratungsvertrag oder Maklervertrag) maßgeblich. Zur Erbringung solcher Leistungen ist die Walther Arens nur dann verpflichtet, wenn er einen darauf gerichteten Auftrag erhalten und angenommen hat.

2. Zustandekommen von Beratungsverträgen
Ein Beratungsvertrag oder Maklervertrag mit Walther Arens kommt regelmäßig durch eine unterschriebene schriftliche Vereinbarung zustande. Ein vom Auftraggeber schriftlich erteilter Auftrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande. Ein Beratungsvertrag oder Maklervertrag kommt überdies auch dann zustande, wenn Walther Arens auf ein Angebot eines Auftraggebers hin konkludente Erfüllungshandlungen vornimmt. Handlungen, Informationen und Weisungen durch einen von mehreren Auftraggebern wirken für alle Auftraggeber. Handlungen des Auftragnehmers gegenüber einem von mehreren Auftraggebern wirken gegen alle Auftraggeber. Mehrere Auftraggeber haften dem Auftragnehmer als Gesamtschuldner. Unterlagen über Preise, Vertragsentwürfe o.ä. des Auftragnehmers sind als Angebot anzusehen und können jederzeit Änderungen unterliegen.

3. Unabhängigkeit
Der Auftragnehmer erbringt stets unabhängige Beratungsleistungen an seine Auftraggeber. Die Annahme von Zuwendungen jedweder Art durch am Projekt direkt oder indirekt beteiligte Dritte, insbesondere Dienstleister, Hersteller und Anbieter, ist unzulässig. Zu keinem Zeitpunkt ist es dem Auftragnehmer oder einem seiner Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen gestattet, als Angestellter oder Vertreter oder sonst im Namen eines Auftraggebers aufzutreten oder einen solchen in irgendeiner Weise zu verpflichten oder Verbindlichkeiten in dessen Namen zu begründen. Ausgenommen sind ausdrückliche Ermächtigungen des Auftragnehmers durch einen Auftraggeber im Rahmen einer schriftlichen Vereinbarung.

4. Honorare und Auslagen
Ansprüche des Auftragnehmers auf Honorare und die Erstattung von Auslagen richten sich stets nach den in einem Beratungsvertrag oder Maklervertrag getroffenen Vereinbarungen. Auslagen (z.B. Reisekosten) werden mittels Belegkopie nachgewiesen. Alle Honorare und Auslagen verstehen sich unter Umständen zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Der Auftragnehmer kann angemessene Kostenvorschüsse verlangen, maximal jedoch in Höhe von fünfundzwanzig (25) Prozent des für ein Projekt vereinbarten Honorars. Die Rechnungslegung erfolgt regelmäßig zu Beginn des auf einen Projektmonat folgenden Monats. Rechnungen werden auf in Euro lautende Beträge gestellt. Rechnungen sind spätestens zehn (10) Werktage nach Rechnungsdatum fällig. Sie sind unbar zu begleichen. Für den Fall eines Zahlungsverzuges ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen spätestens ab dem dreißigsten (30.) Tag nach Datum der Rechnungsstellung geltend zu machen. Diese betragen für jeden innerhalb des Verzugs angefangenen Kalendermonat ein (1) Prozent vom verzögerten Nettorechnungsbetrag, unter Umständen zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

5. Haftung
Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber, gleichgültig aus  welchem Rechtsgrund, für die von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden. Eine Haftung  für leichte Fahrlässigkeit besteht  nur  bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall  wird  die Haftung für vertragsuntypische Schäden ausgeschlossen. Die  Haftung  des Auftragnehmers  für  Schäden aus  etwa  fehlerhafter  Beratung  beschränkt sich, soweit dem Auftragnehmer nicht  Vorsatz  oder grobe Fahrlässigkeit  zur Last fallen, auf  die  Höhe  des  Beratungshonorars; wenn  dies gesetzlich  nicht  möglich ist, auf den Höchstbetrag  von 25.000 €.

6. Verjährung
Soweit gesetzlich keine kürzeren Verjährungsfristen bestimmt sind, verjähren Ansprüche gegen den Auftragnehmer regelmäßig ein (1) Jahr nach Beendigung eines Auftrags. Ein Auftrag gilt spätestens mit Absendung der Schlussrechnung an den Auftraggeber (Rechnungsdatum) als beendet.

7. Vertraulichkeit
Sämtliche im Zusammenhang mit der Durchführung eines Auftrags den Vertragsparteien zur Kenntnis gelangende Informationen und Vorgänge sind vertraulich zu behandeln. Alle gegenseitig zur Verfügung gestellten Unterlagen dürfen nicht an unbefugte Dritte weitergegeben oder diesen zugänglich gemacht werden. Solche Unterlagen sind nach Vertragsbeendigung unverzüglich der anderen Vertragspartei auszuhändigen oder, sofern nicht berechtigte Interessen dem entgegenstehen, zu vernichten. Die Vertragsparteien verpflichten sich im Rahmen der Durchführung eines Auftrags zur Wahrung des Datengeheimnisses gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Alle Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien unterliegen ausschließlich deutschem Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis ist Essen.

                                                                                                                                                                                                                                           Stand: Juni 2017

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